Wirtschaftsrecht
Unternehmen gründen oder umgestalten, sanieren oder übertragen:
Ob unternehmerische Interessen nachhaltig gestalten oder gegenüber Kunden und Behörden, Partnern und Konkurrenten in Verhandlungen außergerichtlich oder gerichtlich durchsetzen: Unternehmer wollen, sollen und müssen rechtzeitig, ökonomisch und effektiv handeln.